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   KG, 18.03.1998 - 24 W 2334/97   

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https://dejure.org/1998,7691
KG, 18.03.1998 - 24 W 2334/97 (https://dejure.org/1998,7691)
KG, Entscheidung vom 18.03.1998 - 24 W 2334/97 (https://dejure.org/1998,7691)
KG, Entscheidung vom 18. März 1998 - 24 W 2334/97 (https://dejure.org/1998,7691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindende Verwalterzustimmung zu baulichen Veränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 22 Abs. 1 S. 1
    Bauliche Veränderung an Wohnungseigentum: Zustimmung des Verwalters anstelle derjenigen der Miteigentümer - Zustimmung durch Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Bauantrages

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 771
  • ZMR 1998, 657
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03

    WEG -Verfahren: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei baulichen Veränderungen

    Die Rechtsprechung und die h. M. gehen davon aus, das dies im Regelfall nicht der Fall ist, sondern dass es sich bei der Verwalterzustimmung lediglich um ein Vorschalterfordernis handele, das eigenmächtiges Handeln eines Wohnungseigentümers, der meint, dass niemand beeinträchtigt sei, verhindern soll (vgl. BayObLG WE 1992, 195 u. ZWE 2000, 217; OLG Düsseldorf NJW-NJW-RR 1997, 1103; KG NZM 1998, 771 = ZMR 1998, 657; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899-2900; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage, § 22 Rdn. 283 mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Bassenge, BGB 62. Auflage, § 22 WEG Rdn. 26; a. A. Bub WE 1998, 16 [19]; Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdn. 25; differenzierend Schuschke OLGReport Köln 2000, K 9 [12] u. ZWE 2000, 146 [149]).
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03

    Zustimmungserfordernis bei Nutzungsänderung

    Grundsätzlich, so auch hier, ist anzunehmen, dass die Verwalterzustimmung die Verwaltungsbefugnis der Wohnungseigentümer für diese Zustimmung nicht verdrängen soll (vgl. BayObLG WE 1992, 195 f.; KG NZM 1998, 771 f.).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    Für die Entscheidung kann demzufolge dahinstehen, ob das Beseitigungsverlangen der Beteiligten zu 1) - wie vom Amtsgericht angenommen - außerdem als rechtsmissbräuchlich und als Verstoß gegen das Schikaneverbot (§ 226 BGB) ausgeschlossen wäre (vgl. dazu etwa Senat, ZMR 1999, 855; Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 W 131/99 - OLG Düsseldorf ZMR 1998, 657, 658; KG ZMR, 2000, 331, 333; Bärmann/Pick/Merle aaO § 22 Rdnr. 237).
  • KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00

    Anfechtbarer Negativbeschluss; Feststellung der Gültigkeit

    Der Ausnahmefall, dass nur die Zustimmung des Verwalters entscheidet (vgl. Senat ZMR 1998, 657 = NZM 1998, 771 = WuM 1998, 680), ist nach § 11 Abs. 2 der hiesigen Gemeinschaftsordnung nicht gegeben.
  • LG Berlin, 28.09.2018 - 55 S 1/17

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Derselbe Streitgegenstand bei

    Insbesondere enthält die Gemeinschaftsordnung vorliegend keine ausdrückliche Regelung, wonach eine Zustimmung der Wohnungseigentümer entbehrlich ist (so aber bei KG NZM 1998, 771, juris).
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